Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Personal & Organisation, Andreas Nachreiner, 1. Semester
"Instrumente zur Leistungsbeurteilung und Vergütung von Mitarbeitern und Führungskräften mit deren Verbreitung, Akzeptanz und Nutzen."
Tobias Schröder; 1. Semester Wirtschaftsrecht (LL.B.)
Johannes Darrmann; 1. Semester Wirtschaftsrecht (LL.B.)
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Vergütungssysteme
Kriterien
Entgeltformen
Akkordlohn
Zeitlohn
Prämienlohn
Anwendungsbereiche
Variable Vergütung
Auswirkungen auf die Unternehmen und Mitarbeiter
Führungskräftevergütung
Leistungsbeurteilung
Einleitung
Kriterien
Verfahren
Freie Eindruckschilderung
Standardisierte
Persönlichkeitsbeurteilung
"360-Grad" Feedback
Anwendungsbereiche
Verfahren (Meinung)
Auswirkungen auf Mitarbeiter und Unternehmen
Zusammenfassung und Ergebnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
Als Mitarbeiter in einem Unternehmen kommt es mindestens einmal pro Jahr zu einem Gespräch mit seiner Führungskraft. Diese Gespräche werden oft als "Mitarbeiterjahresgespräche" oder "Gespräche zur Leistungsbeurteilung" genannt. Für Manche ist es nur ein formales Gespräch, welches gemacht werden "muss" und für Andere ein wesentlicher Bestandteil über die Ausbezahlung seines Lohnes. Die oft subjektive Beurteilung kann sich also empfindlich auf die eigenen Finanzen auswirken.
Ist das gerecht? Was ist eigentlich eine gerechte Entlohnung? Gibt es Unterschiede in den Firmen?
In dieser Seminararbeit werden wir klassischen Instrumente der Leistungsbeurteilung und Vergütungssysteme, sowie deren Bezug zueinander, vorstellen.
Das Ziel soll es sein, einen weiten ÃÂberblick über die gängigsten Methoden oder Anwendungsunterschiede in Branchen darzustellen.
2. Vergütungssysteme
Im Personalmanagement hat die Vergütung eine ganz erhebliche Bedeutung, besonders wenn es um deren Bestimmung und Gestaltung geht. Zunächst sollte man die "Vergütung" definieren:
Die Vergütung beschreibt das komplette Arbeitseinkommen aus einer beruflichen Tätigkeit. Die berufliche Tätigkeit wird einem Arbeitsvertrag rechtlich umrahmt, in welcher auch die Vergütung verankert ist.
Nach ç612 I. BGB, ist der Arbeitgeber zu einer Vergütung verpflichtet. In welcher Höhe, Gestalt oder Art ist dabei nicht festgelegt. Dies müssen die beiden Vertragsparteien selber festlegen. In der wirtschaftlichen Praxis wird dies häufig über kollektive Regelungen gemacht, welche Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften für die jeweilige Branche oder das Unternehmen vereinbaren. Die verhandelten...