DER EMIR
Der Emir ist das Oberhaupt des Staates. Seine Person ist immun und unantastbar. Er übt seine Amtsgewalt durch seine Minister aus. Nach den traditionellen Konsultationen ernennt der Emir den Ministerpräsidenten und enthebt ihn seines Amtes. Ferner ernennt der Emir die Minister und enthebt sie auf Anraten des Ministerpräsidenten ihres Amtes.
Der Ministerpräsident und die Minister sind gegenüber dem Emir gemeinsam für die allgemeine Politik des Staates verantwortlich. Ferner hat jeder Minister gegenüber dem Emir Rechenschaft abzulegen über die Angelegenheiten seines Ministeriums.
Der Emir hat das Recht, Gesetze zu beantragen, zu bestätigen und zu verabschieden. Die Verabschiedung von Gesetzen erfolgt innerhalb von dreiÃÂig Tagen ab dem Datum, an dem die Nationalversammlung das Gesetz dem Emir vorgelegt hat. Wenn der Zeitraum bis zur Verabschiedung eines Gesetzes abläuft, ohne dass das Staatsoberhaupt eine nochmalige Prüfung verlangt, gilt das Gesetzentwurf als bestätigt und wird verabschiedet.
Der Emir ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
Er ernennt und entlässt Offiziere in ÃÂbereinstimmung mit dem Gesetz.
Der Emir erklärt durch Erlass einen Verteidigungskrieg. Das Führen eines Angriffskrieges ist verboten.
DER MINISTERRAT
Der Ministerrat kontrolliert die Behörden des Staates. Er formuliert die allgemeine Politik der Regierung, verfolgt ihre Ausführung und beaufsichtigt die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung.
Beratungen des Ministerrates sind geheim, Beschlüsse können nur in Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden vorgenommen werden. Im Falle einer Stimmengleichheit wird die Abstimmung zugunsten der Partei entschieden, mit der der Ministerpräsident gestimmt hat. Die Beschlüsse des Ministerrates werden, sofern sie die Herausgabe eines Erlasses erfordern, dem Emir zur Billigung vorgelegt.
GESCHICHTE
ab 1946 Erdölförderung> Wohlstand der Bevölkerung; Zulauf ausländischer Arbeitskräfte
19.6.1961 Unabhängigkeit durch Aufhebung des brit. Schutzvertrages
1961 Mitglied in der arab. Liga
1963 UNO Beitritt
1963 Irak erkennt Unabhängigkeit an
1974/75 ausländische Erdölgesellschaften wurden verstaatlicht
1980-88 1. Golfkrieg: Unterstützung Iraks wirtschaftlich und politisch...